Eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Österreich sorgt für Aufsehen: Wegen einer nicht erreichbaren Datenschutz-E-Mail-Adresse sowie mangelnder Kooperation mit der Aufsichtsbehörde verhängte das Gericht ein Bußgeld von 15.000 € gegen ein Unternehmen.
Warum das Datenschutzpostfach so wichtig ist
Das Unternehmen hatte das Datenschutz-E-Mail-Postfach als Anlaufstelle für Betroffene benannt, aber nicht betreut. Anfragen blieben unbearbeitet.
Wie können Unternehmen vorbeugen?
- Zugriffskonzept: Der Zugriff muss klar geregelt sein
- Vertretungsregelung: Krankheit oder Urlaub darf nicht zum Blindflug führen
- Tägliche Prüfung: Das Postfach sollte täglich auf Eingänge geprüft werden
- Regelmäßige Funktionstests: Test-E-Mails stellen die technische Erreichbarkeit sicher
- Zentrale Kommunikation: Der Austausch mit dem eDSB sollte über dieses Postfach erfolgen
Fazit
Ein funktionierendes Datenschutzpostfach ist keine Kür, sondern Pflicht. Mangelhafte Erreichbarkeit kann teuer werden.




