Warum einen externen Datenschutzbeauftragten?
Viele Unternehmen entscheiden sich aus guten Gründen für einen externen Datenschutzbeauftragten. Erfahren Sie, warum das auch für Sie sinnvoll sein kann.
Zurück zur ÜbersichtVerpflichtet das Gesetz ein Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten, bieten sich im Wesentlichen zwei Handlungsmöglichkeiten: Das Unternehmen bestellt entweder einen seiner Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten oder es betraut einen externen Spezialisten mit dieser Aufgabe. Mittlerweile entscheiden sich viele Unternehmen aus guten Gründen für die letztere Option.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Sofortige Verfügbarkeit
Oftmals wird die datenschutzrechtliche Absicherung möglichst schnell benötigt. Während ein eigener Mitarbeiter hierfür erst über längere Zeit in Fortbildungen geschult werden muss, kann ein externer Spezialist den Unternehmensdatenschutz aus dem Stand übernehmen. Für die gesamte datenschutzrechtliche Absicherung benötigt er meist nur wenige Tage.
Fachkunde
Externe Datenschutzbeauftragte sind meist langjährige Spezialisten aus dem IT-Sektor oder Fachanwälte, die schwerpunktmäßig im Bereich des IT-Rechts arbeiten. Sie besitzen nicht nur das entsprechende Fachwissen, sondern auch langjährige Praxiserfahrung aus der Betreuung verschiedenster Branchen.
Kosten- und Zeitersparnis
Ein intern bestellter Mitarbeiter benötigt kostenintensive Lehrgänge und Seminare. Wird er nur unzureichend geschult, läuft das Unternehmen Gefahr, nach Ansicht der Aufsichtsbehörde überhaupt keinen Datenschutzbeauftragten bestellt zu haben. Bei einem externen DSB entfallen diese Kosten, und Ihre Mitarbeiter können sich voll auf das Kerngeschäft konzentrieren.
Wegfallender Kündigungsschutz
Interne Datenschutzbeauftragte sind nach dem Willen des Gesetzgebers generell nicht kündbar. Es besteht lediglich eine Ausnahme für den Fall der außerordentlichen (fristlosen) Kündigung. Bei einem externen DSB besteht dieses Problem nicht.
Überzeugt? Sprechen Sie uns an!
Wir übernehmen die Rolle des externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen.
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