DSB Compliance

    Brauche ich eine:n Datenschutzbeauftragte:n?

    In wenigen Klicks erhalten Sie eine erste Einschätzung, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich einen Datenschutzbeauftragten bestellen muss. Der Check ersetzt keine rechtliche Prüfung.

    Pflicht zur Bestellung – kurz erklärt

    Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Maßgeblich sind insbesondere Ihre Tätigkeit, die Anzahl der Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie der Einsatz risikoreicher Verfahren (z. B. KI mit Personenbezug). Starten Sie den Check oben, um in 6 Fragen eine erste Einschätzung zu erhalten.