CSRD / ESG Compliance

    CSRD-Readiness-Check: Ist Ihr Unternehmen bereit für die neue Berichtspflicht?

    Die CSRD revolutioniert die Unternehmensberichterstattung. Ab 2025 müssen tausende deutsche Unternehmen detailliert über ihre Nachhaltigkeit berichten – geprüft, digital und für jeden vergleichbar. Versäumnisse werden teuer und Reputationsrisiken unkalkulierbar.

    CSRD: Warten ist keine Option – Ihr Leitfaden zu Pflichten und Fristen trotz verzögertem deutschen Gesetz

    Veröffentlicht von SiDIT · 04.03.2026

    Die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa wird derzeit neu definiert, und die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) steht im Zentrum dieser Revolution. Viele deutsche Geschäftsführer fragen sich angesichts der Nachrichten über ein verzögertes Umsetzungsgesetz: „Haben wir jetzt doch mehr Zeit?" Die klare Antwort lautet: Nein.

    Sich jetzt zurückzulehnen, wäre ein strategischer Fehler. Während die formale Verankerung im deutschen Recht noch aussteht, sind die entscheidenden inhaltlichen Anforderungen bereits in Kraft und der Zeitplan für die Unternehmen steht. Dieser Leitfaden erklärt, warum Warten keine Option ist und was Sie jetzt tun müssen.

    1. Das rechtliche Fundament: Warum die Uhr für Sie bereits tickt

    Die Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung stützt sich auf zwei Säulen – und eine davon steht bereits felsenfest:

    A) Die EU-Verordnung (ESRS) gilt JETZT

    Der entscheidende Punkt, den viele übersehen: Die detaillierten inhaltlichen Anforderungen – die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – wurden in einer EU-Verordnung (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772) festgelegt. Diese ist seit Anfang 2024 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Sie muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden. Damit ist die Frage nach dem WAS – also dem genauen Inhalt der Berichte – bereits final und verbindlich beantwortet.

    B) Das deutsche Gesetz (CSRDUG) kommt – Die Verzögerung und ihre Folgen

    Die CSRD-Richtlinie selbst hätte bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht überführt werden müssen. Diese Frist hat Deutschland verpasst. Das CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRDUG), das die formale Pflicht im Handelsgesetzbuch (HGB) verankern wird, befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren. Eine Verabschiedung wird nun für Ende 2025 erwartet.

    C) Warum Warten keine Option ist

    Diese formale Verzögerung schafft eine trügerische Sicherheit. Die politische und rechtliche Erwartungshaltung ist eindeutig: Die Berichtspflichten für die bereits definierten Zeiträume bleiben bestehen. Es wird erwartet, dass das Gesetz so in Kraft tritt, dass die Geltung für die jeweiligen Berichtsjahre sichergestellt ist. Der politische Druck aus Brüssel ist hoch, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland läuft bereits. Für Ihr Unternehmen bedeutet dies: Die Pflicht zur Datenerhebung und Vorbereitung besteht de facto bereits.

    2. Wer muss wann berichten? Der verbindliche Zeitplan

    Ungeachtet der gesetzlichen Verzögerung in Deutschland bleibt dieser stufenweise Zeitplan die verbindliche Roadmap für Ihr Unternehmen:

    PhaseBetroffene UnternehmenErstes BerichtsjahrVeröffentlichung
    1Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits unter die bisherige NFRD fielen (mit > 500 Mitarbeitern).20242025
    2Alle anderen „großen" Unternehmen, die bisher nicht berichtspflichtig waren und mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: > 250 Mitarbeiter, > 50 Mio. € Umsatz, > 25 Mio. € Bilanzsumme20252026
    3Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) (Ausnahme: Kleinstunternehmen).20262027
    4Unternehmen aus Drittstaaten mit erheblichem EU-Geschäft (> 150 Mio. € Nettoumsatz in der EU) und einer Tochter/Niederlassung in der EU.20282029

    Handlungsempfehlung: Gehört Ihr Unternehmen zur Phase 2, ist das Geschäftsjahr 2025 Ihr erstes Berichtsjahr. Sie müssen jetzt die notwendigen Prozesse zur Datenerhebung implementieren.

    3. Was muss berichtet werden? Der Inhalt nach den geltenden ESRS

    Die ESRS verlangen eine tiefgehende und datengestützte Analyse nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit:

    • Inside-Out-Perspektive (Impact Materiality): Welche wesentlichen Auswirkungen haben Ihre Geschäftsaktivitäten auf Umwelt und Menschen?
    • Outside-In-Perspektive (Financial Materiality): Welche wesentlichen finanziellen Risiken und Chancen ergeben sich aus Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen?

    Die Berichtspflicht erstreckt sich auf die gesamte Wertschöpfungskette. Zu den zentralen themenspezifischen Standards gehören unter anderem ESRS E1 (Klimawandel) mit der Pflicht zur Berichterstattung von Scope-1-, -2- und -3-Emissionen, ESRS S1 (Eigene Belegschaft) und ESRS G1 (Unternehmensführung).

    4. Formale Pflichten: Mehr als nur ein Bericht

    Wenn das CSRDUG verabschiedet ist, werden diese formalen Pflichten im HGB verankert sein:

    Veröffentlichung im Lagebericht

    Die Nachhaltigkeitsinformationen werden ein integraler, geprüfter Teil des offiziellen Lageberichts.

    Elektronisches Format (ESEF)

    Der Bericht muss in einem maschinenlesbaren XHTML-Format erstellt und mit digitalen „Tags" versehen werden.

    Externe Prüfungspflicht

    Ein Wirtschaftsprüfer muss die Konformität des Berichts mit den ESRS testieren.

    Fazit: Nutzen Sie die Zeit zum Handeln, nicht zum Warten

    Die Verzögerung des deutschen Gesetzes ist kein Aufschub, sondern eine Gefahr für unvorbereitete Unternehmen. Die inhaltlichen Anforderungen sind bereits Gesetz. Der Zeitplan steht. Nutzen Sie die verbleibende Zeit nicht zum Abwarten, sondern zur aktiven Vorbereitung. Beginnen Sie jetzt mit Ihrer Wesentlichkeitsanalyse und identifizieren Sie Ihre Datenlücken.

    Ein Unternehmen, das seine Nachhaltigkeitsleistung präzise steuern und berichten kann, sichert sich entscheidende Vorteile bei Finanzierung, Reputation und Zukunftsfähigkeit.

    Als Experten an der Schnittstelle von IT-Recht, Compliance und strategischer Geschäftsentwicklung sind wir der ideale Partner, Sie sicher durch diesen Prozess zu navigieren. Kontaktieren Sie uns, um Ihre individuelle CSRD-Roadmap zu entwickeln und die jetzige Phase klug zu nutzen.

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