EU-Richtlinie 2022/2555

    NIS-2: Mehr als nur ein IT-Thema – Eine dringende Aufgabe für die Geschäftsführung.

    Die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie nimmt Geschäftsführer persönlich in die Haftung und erweitert den Kreis betroffener Unternehmen drastisch. Ignorieren ist keine Option mehr.

    Vergessen Sie, was Sie über die alte NIS-Richtlinie zu wissen glaubten. Mit NIS-2 hat die Europäische Union die Spielregeln für die Cybersicherheit grundlegend verschärft. Der Anwendungsbereich wurde massiv erweitert: Weit mehr Unternehmen aus Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit, digitale Dienste, verarbeitendes Gewerbe und vielen anderen sind nun direkt betroffen.

    Persönliche Haftung

    NIS-2 macht die Verantwortung für das Risikomanagement zur un-delegierbaren Chefsache. Die Geschäftsführung haftet nun direkt und persönlich für die Implementierung, Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.

    Chance statt Belastung

    Von der Risikoanalyse über die Sicherheit der Lieferkette bis hin zu strengen 24-Stunden-Meldefristen – die Anforderungen sind komplex. Doch sie sind auch ein Fahrplan für eine robuste, digitale Resilienz.

    Wir helfen Ihnen, NIS-2 nicht als Belastung zu sehen, sondern als Fahrplan für eine robuste, digitale Resilienz. Schützen Sie Ihr Unternehmen und sich selbst.

    NIS-2-Readiness-Check: Wo stehen Sie?

    Die NIS-2-Richtlinie erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit für viele Unternehmen. Die Geschäftsführung trägt dabei eine besondere Verantwortung. Finden Sie in wenigen Schritten heraus, wo Sie stehen und welcher Handlungsbedarf sich für Sie ergibt.